Bad Schönborn ist eine Gemeinde im nördlichen Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.892 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76669
Vorwahl
07253
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bad Schönborn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Bad Schönborn hat am 23. Mai 2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte IV“ in Bad Mingolsheim gefasst. Dieser Bebauungsplan soll ohne Umweltprüfung und Umweltbericht im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden und umfasst eine Fläche von etwa 4,1 ha. Der Plan zielt auf die innerörtliche Nachverdichtung, die Regelung von Gebäudehöhen, Geschossigkeiten und der überbaubaren Grundstücksfläche sowie auf den Schutz ortstypischer Strukturen und den Klima-, Natur- und Artenschutz.
Zusätzlich hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt „Langenbrücken West“ gefasst, der über die nächsten zwei bis drei Jahrzehnte entwickelt werden soll und Schwerpunkte in Gewerbe und Wohnen setzt.
Eine Bürgerbefragung im Frühjahr hat eine hohe Zufriedenheit mit Bad Schönborn und den Bedarf für weitere Wohnraumschaffung durch behutsame Nachverdichtung und am Ortsrand bestätigt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.